Patientenverfügung

9. Februar 2018

Nun hat also auch die neue österreichische Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein klargestellt, welch kranken Zugang sie zum Thema Gesundheit hat. Ihre erste Amtshandlung ist die Reform der Patientenverfügung!
Also die Regelung der Todesmodalitäten bzw. der Sterbensverlängerung, was mit Gesundheit natürlich absolut nichts zu tun hat.

Ein zum Medien- Interview geladener Palliativmediziner machte gleich, wie üblich, ganz selbstverständlich von der irrwitzigen Entscheidungsgewalt der Ärzte über Leben und Tod Gebrauch, indem er meinte, besonders chronisch und Krebskranken würde er zu einer verbindlichen Verfügung raten.
Wenn ich dran denke wieviele chronisch und Krebskranke allein ich schon kenne, die sich nichts um Medizinprognosen scherten und heute quietschfidel sind, wird mir fast schlecht über diese ‚modernen Scharfrichter‘ die gar nicht einmal auf die Idee kommen, dass sie auch grottenfalsch liegen könnten …

Andererseits kann natürlich jedermensch seine Verfügung dazu verweden, dass seine Gesundheit Vorrang hat und jeder Doc die Finger von ihm zu lassen hat

Nicht unerwähnt sollte hier vielleicht auch die abermalige Erinnerung daran bleiben, dass in Österreich ohne Widerspruchseintrag Organe von nur Gehirntoten entnommen werden. Wer also nicht gegen sein Zappeln festgeschnallt ausgeschlachtet werden will, muss das zeitgerecht schriftlich kundtun (Adresse hier).

Soweit das Unappetitliche.
Jetzt zum Smoothie und raus in den herrlichen Schnee!