Eben hab ich einen link, zu dem wunderbaren kla.tv, zugesandt bekommen, der von einem Rechtsanwalt berichtet, der schon am 7. April dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit 13 Fragen zu den, auch in der Schweiz unverhältnismäßigen Corona- Maßnahmen, stellte, die sich echt ‚gewaschen‘ haben
Auch in der Schweiz: Eine absolute Unglaublichkeit!
Diese 13, absolut sachlich korrekten und konkreten Fragen wurden – Bürger fasst es nicht! – mit nur ZWEI nebulösen Sätzen beantwortet:
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‚Der Bundesrat ist von der Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen überzeugt. Leider können wir nicht im Detail auf Ihre Fragen eingehen.‘
Das erinnert doch mehr als stark an Merkels ‚Nur-ein-Satz‘- Antwort auf die geleakten 182 Seiten eines BKI- Papiers hochrangiger Mediziner und Wissenschafter, in der kürzlichen Fragestunde:
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‚Die gesamte Bundesregierung vertritt eine andere Meinung‘.
Damit Ihr Euch selber ein Bild machen könnt, was hier an Sauereien abgeht, hier das Schreiben, inklusive der 13 leider unbeantworteten, aber absolut seriösen und fundierten Fragen.
So kann selbst so ‚trockene‘ Juristerei atemlos machend, spannend sein:
Sehr geehrte Damen und Herren […] Je länger die vom Bundesrat am 16. März 2020 angeordneten Maßnahmen – gestützt auf eine außerordentliche Lage nach dem Epidemiengesetz – andauern, desto wichtiger und drängender werden Fragen nach ihrer sachlichen Rechtfertigung. Es wird nicht mehr lange dauern, bis Betroffene anwaltlichen Rat einholen werden. Manch einer wird wissen wollen, ob er sich mit gerichtlichen Mitteln gegen die angeordneten Beschränkungen wehren kann. ![]() 1. Sie sprechen im heutigen Situationsbericht zunächst von COVID-19-Erkrankungsfällen und im nächsten Satz von 22.242 laborbestätigten Fällen. Verwenden Sie die beiden Begriffe synonym? Handelt es sich um 22.242 Fälle mit Krankheitssymptomen oder handelt es sich um 22.242 positiv getestete Fälle, unabhängig von allfälligen Krankheitssymptomen? 2. Laut Situationsbericht sind in der Schweiz bisher 641 Personen gestorben, die im Labor positiv auf COVID-19 getestet worden waren, wobei der Altersmedian bei 83 Jahren lag. Von den 620 verstorbenen Personen, für welche vollständige Daten vorhanden sind, litten 98 % an mindestens einer Vorerkrankung. Wie stellen Sie sicher, dass die gestorbenen Personen an und nicht nur mit COVID-19 (tatsächlich aber wegen einer oder mehrerer Vorerkrankungen) gestorben sind? 3. Gibt es im ersten Quartal 2020 irgendwelche Hinweise auf eine Übersterblichkeit in der Schweiz? Nach dem Bundesamt für Statistik starben 2017, 2018 und 2019 in der Schweiz jeweils etwa 67.000 Menschen pro Jahr. Das entspricht monatlich rund 5.590 Todesfällen (ohne Berücksichtigung jahreszeitlich bedingter Schwankungen). Die 641 Toten im Zusammenhang mit COVID-19 seit 24. Februar 2020 deuten nicht ohne Weiteres auf eine Übersterblichkeit hin. Verglichen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz (2018 laut Bundesamt für Statistik etwa 83,5 Jahre) fällt auch der genannte Altersmedian von 83 Jahren nicht aus dem Rahmen. 4. Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren (einschließlich Coronaviren) der Vergangenheit? Warum ist COVID-19 so außerordentlich gefährlich, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Maßnahmen getroffen wurden? 5. st der in der Schweiz verwendete Test auf SARS-CoV-2 als mutmaßlichem Erreger von COVID-19 validiert und wenn ja, wie? 6. Basiert der in der Schweiz verwendete Coronavirustest auf PCR [Erklärung: Polymerase-Kettenreaktion ist eine Methode, um Erbsubstanz außerhalb eines lebenden Organismus zu vervielfältigen]? Wenn ja, erläutern Sie bitte die gewählte Funktions- und Vorgehensweise. In der Regel liefert die PCR kein positives/negatives Ergebnis, sondern lediglich die Anzahl der Zyklen, die zum Nachweis von genetischem Material erforderlich sind. Die Einteilung in positiv und negativ hängt davon ab, welche Anzahl von Zyklen von den Testern für ein positives Ergebnis gewählt wird. 7. Falls in der Schweiz ein anderer Coronavirustest verwendet wird, nennen Sie ihn bitte und schildern seine Funktionsweise. 8. Wie zuverlässig sind die verwendeten Tests? Wie häufig sind falsche Ergebnisse? 9. Wie ist sichergestellt, dass ein positives Testergebnis nicht aus einer anderen Quelle stammt, z.B. Zellen oder Zellbestandteilen des Patienten, Bakterien, Pilze usw.? Ohne Reinigung und Charakterisierung der Viruspartikel kann ein Test kein Beweis dafür sein, dass ein Virus vorhanden ist (mangelnde Spezifizierung). 10. Das Epidemiengesetz regelt nach Art. 1 den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Maßnahmen vor. Wie haben Sie die Übertragbarkeit und Pathogenität von COVID-19 festgestellt? 11. Sind für das Virus SARS-CoV-2 die von Robert Koch aufgestellten Forderungen erfüllt, damit es als Erreger einer bestimmten Krankheit bezeichnet werden darf? Die vier Kochschen Postulate müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, um zu beweisen, dass ein obligat pathogener Mikroorganismus der Erreger einer Infektionskrankheit ist.
b) Der Mikroorganismus muss in allen Krankheitsfällen gleicher Symptomatik entdeckt werden können, bei gesunden Individuen jedoch nicht. c) Ein vorher gesundes Individuum zeigt nach Infektion mit dem Mikroorganismus aus der Reinkultur dieselben Symptome wie das, aus dem der Mikroorganismus ursprünglich stammt. d) Der Mikroorganismus kann aus den so infizierten und erkrankten Individuen wieder in eine Reinkultur überführt werden. 12. Falls die Kochschen Postulate erfüllt sein sollten, nennen Sie bitte Studien, die einwandfrei belegen, dass das Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde (vollständige Reinigung, Isolierung und Bestimmung der biochemischen Eigenschaften plus elektronenmikroskopische Aufnahme). 13. Bitte nennen Sie Studien, die einwandfrei belegen, dass SARS-CoV-2 krankmachend ist (und nicht andere Faktoren den Krankheitsverlauf zumindest mitbestimmen). |