Allen, besonders aber den Leicht- und Gutgläubigen, die meinen ‚Die da oben werden schon …‘ und ‚Unsere Rechte sind doch festgeschrieben‘, möchte ich die Lektüre unseres Verfassungsgesetzes empfehlen.
Ich bin Lichtjahre von juristischem Denken entfernt. Dennoch habe auch ich gedacht, da wären Bürgerrechte festgeschrieben …
Denkste! Läppische Fahnenfarben- Definitionen, Beamtenbesoldungen, Nationalratsbildung …
Na, lies selber!
Das Bisschen, wo ‚ich mich‘ wiederfand ist der Art. 7 B-VG (1):
Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Aber hallo! Fällt Dir auch etwas auf?
Wieso steht da nichts von meinen Rechten?
Wie gesagt, ich bin absolut kein Jurist. Aber gerade deswegen müsste doch für einfache Menschen wie ich irgendwo formuliert und festgeschrieben sein:
JedeR kann tun und lassen was er/ sie will, solange sie/ er nicht andere einschränkt.
Ich würde sagen, das sollte gleich einmal der § der §en sein. §1a sozusagen.
Und danach, müsste doch augenblicklich und auf den Fuß folgen:
Wir alle haben ein Geburtsrecht auf ein artgerechtes Leben.
Oder etwa nicht!?
Sogar bei Tieren ist die artgerechte Haltung festgeschrieben und ein Fixum.
Aber warum bitte, dürfen meine Kinder nicht auf die Straße laufen?
– Weil andere es eilig haben!?
Wieso können wir nirgends mehr reine Luft atmen?
– Weil Fabriken Profit machen ‚müssen‘, weil Autofreaks per Spaß um die Blöcke fahren ‚müssen‘?
Na hallo!?
Doch langem Geblogges kurzes Ergebnis: Da ich, wie gesagt, ein völliges juristisches Nackerpatzl bin, fragte ich einfach den kompetenten Verfassungsjuristen Prof. Ewald Wiederin:
Lieber Herr Professor! … Als Gesundheitstrainer weiß ich wie wichtig für Gesundheit und Wohlbefinden eine ‚artgerechte‘ Lebensweise ist, die aber leider immer stärker beschränkt und verunmöglicht wird. Deshalb meine Frage: Ist das Recht auf naturbelassenen Lebensraum irgendwo und ev. wie sichergestellt? Danke! |
Und der Herr Professor antwortete umgehend:
… ein solches Recht gibt es in der Bayerischen Verfassung, bei uns in Österreich gibt es das nicht. Freundliche Grüße … |
Na, da legst Dich nieder, bin ich versucht zu sagen.
Da arbeiten Generationen von, von uns bezahlten, Beamten Menschen-. und Verfassungsrechte aus, die doch unsere Rechte sicherstellen sollten, – oder!?
Und dann steht in diesen unzähligen Seiten nichteinmal das … ich weiß jetzt gar nicht wie man das ausdrücken sollte, so klar ist das doch, – oder?
Also, da ist in all diesem Jus- Wust nicht einmal der Natur- § Nr. 1, unser Urururur…- Recht auf artgerechtes, gesundes, naturrichtiges, evolutions- und schöpfungskonformes Leben festgeschrieben!!!
DAS bedenk, wenn Du demnächst wieder einmal wählen gehst oder Deine Steuerabzüge siehst!
– Damit werden Juristen bezahlt, die Dir Dein Ur- Recht verweigern, aber Flaggenfarben und anderen Schwachsinn definieren!
Und meine Freunde, die Bayern gefragt: Eure Wiesen neben den Autobahnen bleiben doch auch nicht ungenutzt, die Felder nicht weniger Pestizid- besprüht, Euer Luftraum nicht weniger kerosinbelastet …
– Warum, wenn Ihr doch eh Rechte gegen all den Scheiß hättet!?